Häufige Irrtümer beim Bestattungsauftrag
Eine Erdbestattung ist nicht zwingend teurer als eine Feuerbestattung und der Preisvergleich im Internet nur bedingt aussagekräftig – zu diesem Ergebnis kommt der Bundesverband Deutscher Bestatter. Welche weiteren irrtümlichen Annahmen bei Hinterbliebenen oder Vorsorge-Interessenten häufig sind und worauf man vor der Beauftragung eines Bestatters tatsächlich achten sollte, lesen Sie hier:
https://www.inar.de/weit-verbreitete-irrtuemer-bei-der-beauftragung-von-bestattungen-2/
Erhöhung des Schonvermögens
Der Bundesrat hat aktuell der Anhebung des Freibetrages für das allgemeine #Schonvermögennach §90 SGB XII von 2.600 € auf jetzt 5.000 € zugestimmt. Die Änderung gilt ab dem 01.04.2017.
Bitte berücksichtigen Sie dies im Falle eines Streites mit dem Sozialamt.
Die entsprechende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt finden Sie hier:
http://www.bestatter.de/